Hilfen zum Umgang mit vernachlässigten und gefährdeten Kindern

Verdacht oder Kenntnis einer Vernachlässigung von sehr jungen Kindern löst meist Bestürzung und Betroffenheit aus und stellt auf Grund der Verletzbarkeit dieser Altersgruppe, hohe Anforderungen an angemessenes fachliches Handeln, unter Berücksichtigung der zeitlichen Dimension und des Einbezugs der Beteiligten und des fachlichen Unterstützungssystems.
In Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, welche Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, gehören die Prävention vor Gefahren für das Kindeswohl und der Schutz des Kindeswohls zu den Pflichtaufgaben. Vernachlässigung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren stellt besondere Anforderungen an frühpädagogische Fachkräfte.

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