Verletzendes Verhalten von Fachkräften

Kinder haben nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung, Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung. Die Vertragsstaaten – und damit auch die Bundesrepublik Deutschland – verpflichten sich nach Artikel 19, Absatz 1, dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die sichern sollen, dass „Kinder vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Ver- wahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeu- tung einschließlich des sexuellen Missbrauchs geschützt werden“ (Unicef 2020 online).