Recht haben und Recht bekommen – Der Kinderrechtsansatz in Kindertageseinrichtungen

Kinder sind von Beginn an (Rechts-)Subjekte und Träger eigener Rechte. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt uneingeschränkt für alle in Deutschland lebenden Kinder. Eine an den Kinderrechten orientierte Pädagogik versteht sich als Anwältin der im internationalen, europäischen und nationalen Recht niedergelegten Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte jedes Kindes.
Die pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen haben – in Ergänzung zu den Eltern – dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder altersgemäß ihre Rechte kennenlernen und auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen. Die Orientierung an den Kinderrechten und die Umsetzung des Kinderrechtsansatzes sind zentrale Bausteine guter Qualität in der Kita.

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