Study text

Kitas als sichere Orte für Kinder - Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben jeder Kindertageseinrichtung. Der Schutzauftrag der Kita bezieht sich sowohl auf den Schutz der Kinder vor Gefährdungen in der Familie (familiärer Kinderschutz) als auch auf den Schutz vor Beeinträchtigungen innerhalb der Kita (institutioneller Kinderschutz). Das Gewaltschutzkonzept sollte zu einem „Kinderrechteschutzkonzept“ weiterentwickelt werden. Auf diese Weise wird deutlich, dass die in der UN-Kinderrechtskonvention enthaltenen Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte untrennbar miteinander zusammenhängen.

Hinweis:
Der Text ist eine vollständig überarbeitete Neuauflage des Kita-Fachtextes "Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen" (2011) von Prof. Dr. Jörg Maywald. Unter anderem wurde das Thema Gewaltschutzkonzept nach § 45 Absatz 2 SGB VIII neu aufgenommen.